Hallo!
Meine Frage steht ja schon oben! Ich bin noch in Elternzeit und habe jetzt ein neues Jobangebot das ich annehmen möchte, da es direkt um die Ecke ist wäre es optimal! Ich sollte ab 1.6. wieder im alten Betrieb anfangen! Kann ich da jetzt noch Kündigen? Oder ist es schon zu spät?
Ich bitte um schnelle antwort!
Danke!!
Susann
Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 13:03
Antwort auf:
Kündigungsfrist während der Elternzeit für Arbeitnehmer
Hallo,
IN der EZ gelten die gesetzl/ vertragl. Fristen, ZUM ENDE der EZ die 3 Mo. Frist
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2010
Antwort auf:
Kündigungsfrist während der Elternzeit für Arbeitnehmer
Das kommt ganz drauf an , was in Deinem Vertrag steht.
Ich hab zum Beispiel nur eine 4 Wochen-Frist, eine Freundin bei ihrem AG 3 Monate.
Notfalls mit dem AG reden, meist sind sie da kulant.
Was sollen sie Dich wieder beschäftigen, wenn Du weg willst ?
Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 13:44
Antwort auf:
Kündigungsfrist während der Elternzeit für Arbeitnehmer
in meinem vertrag steht " es gilt die gesetzliche kündigungsfrist"
ich denke schon wenn ich mit meiner chefin rede geht das irgendwie....
danke für die antwort!
Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 13:54
Antwort auf:
Kündigungsfrist während der Elternzeit für Arbeitnehmer
Guck mal :
http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/kuendigungsfristen.html
Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 14:00
Antwort auf:
Kündigungsfrist während der Elternzeit für Arbeitnehmer
ok danke alles klar!
dann hoffe ich mal das das auch zutrifft wenn man in elternzeit ist!
mfg susann
Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 14:02
Antwort auf:
Kündigungsfrist während der Elternzeit für Arbeitnehmer
Elternzeit gehört zur Firmenzugehörigkeit ;-)
Du hast sozusagen lediglich unbezahlten Urlaub.
Gerne, schönen Sonntag noch ...
Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 14:03
Antwort auf:
Kündigungsfrist während der Elternzeit für Arbeitnehmer
Hallo,
zum Ende der Elternzeit gibt es spezielle gesetzliche Regelungen:
3 Monate zum Ende der EZ, steht so im BBEG.
Auf alles andere muß man sich mit dem AG außergesetzlich einigen.
Viele Gr+üße
Désirée
Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 14:21