Hallo Frau Bader, Ich befinde mich noch bis zum 10.06.2017in Elternzeit. Mein erster Arbeitstag wäre der 12.06.2017. Nun habe ich ein neues Jobangebot erhalten dass ich gerne annehmen möchte. Vertraglich habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Wenn ich diesen Monat zum 31.06.2017 kündige muss ich dann mit der vertraglich geregelten Kündigungsfrist rechnen oder greift hier doch noch die Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten? Wann kann ich beim neuen Arbeitgeber anfangen? Lieber Gruß Halima
von Halima8 am 11.04.2017, 12:10