Kündigungsfrist nach Erziehungsurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsfrist nach Erziehungsurlaub

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe die früheren Beiträge schon gelesen aber habe trotzdem noch eine Frage. Mein Erziehungsurlaub Endet im April (nach 3 Jahren Erziehungsurlaub). Wann muß ich Kündigen (als Laborantin) wenn ich nach dem Erziehungsurlaub nicht wieder arbeiten möchte. Vielen Dank im Voraus! Mitfreundlichen Grüßen Marion

Mitglied inaktiv - 10.01.2002, 20:48



Antwort auf: Kündigungsfrist nach Erziehungsurlaub

Liebe Marion, zum Ende des EU müssen Sie drei Mo. vorher schriftl. kündigen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2002



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