Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfrist nach Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsfrist nach Erziehungsurlaub

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Meine 2 Jahre Elternzeit laufen im Juni ab.Beim letzten Telefonat mit meiner Chefin kündigte mir diese an, dass sie momentan keine Arbeit für mich haben, und dass sie mir vorschlagen, noch das 3. Jahr Elternzeit zu nehmen. Das kommt für mich aber aus finanziellen Gründen nicht in Frage. Welche Kündigungsfrist muss mein AG im Anschluss an die Elternzeit einhalten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die ganz normalen lt. Vertrag oder Gesetz (richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit) und ist in § 622 BGB nachzulesen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, Kuendigungsschutz hast du nur WAEHREND der Elternzeit. Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit, § 19 (Kündigung zum Ende der Elternzeit) Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. D.h. sie kann dir 3 Monate vor Juni, die allerdings nicht mehr ganz einzuhalten sind, kuendigen. Oder eben mit einer Frist von 3 Monaten zu jedem anderen Zeitpunkt danach.


Mitglied inaktiv

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da verwechselst du was... der ARBEITNEHMER hat drei monate kündigungsfrist zum ende der elternzeit. aber darum gehts doch hier gar nicht... die frage war ja, mit welchen fristen der ARBEITGEBER kündigen kann. und zwar mit den vertraglichen/ gesetzlichen fristen ab dem tag der wiederaufnahme der arbeit- sprich am ersten arbeitstag. erst dann kann gekündigt werden. und die begründung "momentan ist keine arbeit da" ist ja auch zu prüfen, denn der alte oder ein vergleichbarer arbeitsplatz muß ja erstmal angeboten werden. lg


Mitglied inaktiv

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Hallo fenja, sorry, ich habe nichts verwechselt sondern nur Tomaten auf den Augen gehabt. :-) Das mit dem Arbeitgeber ist in § 18 geregelt, in dem steht: "Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen." Dass der Satz "momentan keine Arbeit da" nicht reicht, ist klar, und dass er nicht einfach so ohne Grund kuendigen darf, auch. Sorry fuer die Verwirrung. :-) Gruss Christa


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