Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, zur Zeit stehe ich vor folgender Frage: In diesem Monat noch kommt mein Baby. In den Betrieb, in dem ich angestellt bin, möchte ich unter keinen Umständen zurückkehren. Nach einem Jahr zuhause werde ich mir einen Job in einem anderen Unternehmen suchen (ich habe vor, dies so rechtzeitig zu machen, daß ich ab Januar 2003 diesen Job antreten kann). Wie verfahre ich denn jetzt mit dem Erziehungsurlaub? Wenn ich in meiner "Noch"-Firma nur ein Jahr beantrage, wie rechzeitig muß ich dann dort kündigen, damit ich nach einem Jahr aus der Firma ausscheiden kann? Sehe ich es richtig, daß, gesetzt den Fall ich würde nicht rechzeitig einen Job finden, ich vom Arbeitsamt eine Sperre erhalten würde, weil ich selbst gekündigt habe? Und wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus, wenn ich z.B. 2 Jahre Erziehungsurlaub nehme und vorher das Arbeitsverhältnis beenden möchte? Viele Fragen...ich hoffe trotzdem auf Ihren Rat. Danke und Gruß, Svenni
Liebe Svenni, 1. Sie müssen nach der Geburt die Länge des EU festlegen. Wenn Sie drei J. beantragen, können Sie im EU mit der ganz normalen vertraglichen oder gesetzl. (=4 Wo.) Frist kündigen. Wenn Sie nur 1 Jahr nehmen u. Sie zum Ende des EU kündigen wollen, beträgt die KüFrist 3 Mo. Es ist also schlauer, lange zu beantragen. 2. Wenn Sie kündigen, ohne was neues zu haben, sind Sie beim AA gesperrt. Also: § J. beantragen, neuen Job suchen u. erst kündigen, wenn der neue Vertrag sicher ist Gruß, NB
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