Hallo. Ich möchte unseren Kindergartenplatz der Zwillinge kündigen (dass die Kündigung so schnell wie möglich in Kraft triff). In dem Vertrag steht wörtlich:“ Zum Ende des jeweiligen Betreuungsjahres ist eine Kündigung nur mit einer Frist von drei Monaten zulässig.“ So, heißt das nun ich könne nur so kündigen, dass ich mein Kind noch bis 31.8.2010 in den KiGa schicken muss und nur 3 Monate vorher kündigen muss um danach dort nicht mehr ins neue Kindergartenjahr zu geraten?! Oder dürfte ich auch jetzt eine Kündigung einreichen mit der Frist von 3 Monaten, so dass meine Kinder nur noch März/April/Mai in den KiGa müssen und dass wir danach raus sind?! Wir möchten dringend den KiGa verlassen und da ja heute der 1. März ist, wäre das ein guter Termin zum abgeben der Kündigung wenn denn meine 2. Theorie stimmen würde. Wir hatten nämlich heute ein Anmeldegespräch in einem anderen KiGa und möchten unbedingt wechseln, da der jetzige KiGa nicht mehr länger zu (er)tragen ist für uns. Ich hätte sehr schnell und dringend Rat gebraucht und würde mich freuen, wenn noch heute jmd. helfen kann. Vielen Dank schon mal!!!
Mitglied inaktiv - 01.03.2010, 20:11