Frage: Kündigung

Zum 11.12.03 endet mein Erziehungsurlaub.Weil mein Chef mir schon in der Zeit meines 1.Erziehungsurlaubes kündigen wollte bin ich vors Arbeitsgericht und er mußte mich wieder einstellen. Während meines 1. Erziehungsurlaubes bin ich wieder Schwanger geworden und das Arbeitsverhältnis mußte er ja fortsetzen.Ich brauchte zwar nicht arbeiten kommen,weil er mich freigestellt hat und habe mein Gehalt weiter bekommen.Unter diesen Umständen habe ich (mein Chef sowieso nicht)eigentlich nicht vor wieder in der Praxis zu arbeiten.Nach der Gerichtsverhandlung habe ich mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, was aber nicht zu meiner Zufriedenheit war. Dort werde ich so dargestellt,das ich nicht gerade eine besonders gute Helferin gewesen bin.Tatsache ist aber,das ich jahrelang Ersthelferin war und für den Ablauf in der Praxis verantwortlich war. Zu meinem Gehalt was schon überdurchschnittlich war habe ich 2 Leistungzuschläge von je 450,-DM noch dazu bekommen.Da ich ja auf keinen Fall mehr dort arbeiten möchte würde ich gerne wissen: 1.Wann muß ich kündigen?Ganze Tage könnte ich sowieso nicht mehr arbeiten und das müsste ich ja dann wieder,weil er mich ja zu den alten Bedingungen einstellen muß oder sehe ich das falsch? Wie komme ich an ein Abschlußzeugnis das auch den Tatsachen entspricht?Er weigert sich nämlich.Wahrscheinlich wird es ja so aussehen,das es wieder vor das Arbeitsgericht geht.Wie stehen meine Chancen dieses zu bekommen.Reichen mein Gehalt plus Leistungzuschläge aus um ein ordentliches Zeugnis zu bekommen?Ich habe es ja nicht bekommen,weil ich keine gute Helferin war. Es ist leider ein bischen lang geworden und bedanke mich jetzt schon mal für die Antwort.

Mitglied inaktiv - 12.03.2003, 13:11



Antwort auf: Kündigung

HAllo, wenn man nach dem EU nicht mehr bei seinem AG arbeiten will, muss man mit 3 Mo Frist schriftlich kündigen. Ob er Sie teilzeit beschäftigen muss, hängt von der Arbeitnehmerzahl ab. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2003



Antwort auf: Kündigung

Kündigung= während des EU gilt die gesetzliche,tarifliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist! Zum Ende des EU beträgt die Frist 3 Monate

Mitglied inaktiv - 12.03.2003, 13:46



Antwort auf: Kündigung

hallo, so ein ähnliches problem hatte ich auch grade. mein AG wollte mich in der schwangerschaft kündigen und hat mir dann kein mutterschaftsgeld gezahlt. das ging natürlich vor gericht und er musste zahlen. jetzt ist mein erziehungsurlaub grade zu ende und ich habe ihm mitgeteilt, dass ich nur in teilzeit arbeiten kann und er hat das abgeleht (selbstverständlich). daraufhin habe ich selbst gekündigt (auch nur einen monat vorher, aber er wollte mich ja eh nicht mehr) und bekomme auch keine sperre vom arbeitsamt, weil ich ja aufgrund von kinderbetreuungszeiten nicht vollzeit arbeiten kann. ein gutes arbeitszeugnis steht dir übrigens zu......so oder so. es gibt ja diese sätze, die gut klingen, aber in wirklich eine schlechte aussage machen. falls du diese sätze nicht selbst kennst, lass dein zeugnis prüfen (z.b. arbeiterkammer hat bei uns so ne stelle, die das machen) und wenn es schlecht ist, dann geh dagegen an. ich warte noch auf mein zeugnis.......bin auch mal sehr gespannt. aber mit kündigung in der schwangerschaft (oder wie bei dir im erziehungsurlaub) hat man, glaube ich, sowie so genug in der hand um dagegen anzugehen. vorallem, wenn du jahrelang ersthelferin warst.....hätte er wohl nicht gemacht, wenn du schlecht gewesen wärest. wünsche dir auf jedenfall viel glück :o) LG stephanie wenn du noch fragen hast, kannst du mir auch gern mailen

Mitglied inaktiv - 12.03.2003, 19:24



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