Kündigung zum Ende des Erziehungsurlaubs

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung zum Ende des Erziehungsurlaubs

Hallo,Frau Bader! Meine Elternzeit endet am 17.06.2005. Ich habe schon erfahren,das ich dann meine Kündigung erhalten werde,da mein Arbeitsplatz wegrationalisiert wurde.Mein AG wollte mir die Kündigung zum Ablauf der Elternzeit aussprechen,sodaß ich praktisch am 18.06.2005 arbeitslos bin.Ist das rechtens,denn ich bin schon elf Jahre dort(großes Unternehmen ),habe eigentlich 4 Monate Künd.frist. Bei den Kollegen aus meiner Abteilung wurde die auch eingehalten. Ich hatte gedacht,die Kündigung erfolgt zum Ende Juni,und dann anschließend 4 Monate (Juli-Oktober)Kündig.Frist. Wie soll ich mich verhalten?? Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 06.04.2005, 13:31



Antwort auf: Kündigung zum Ende des Erziehungsurlaubs

Hallo, im EU darf der AG nur mit Zustimmung der AUfsichtsbehörde kündigen. Wenden Sie sich also bitte an das Gewerneaufsichtsamt! Gruß, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005



Antwort auf: Kündigung zum Ende des Erziehungsurlaubs

Dein AG kann Dir erst kündigen, wenn Du wiederkommst, also am ersten Arbeitstag und ab da mit geltender Frist. Es sei denn, er hat die Genehmigung vom Aufsichtsamt... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 06.04.2005, 18:41



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