Frage: Kündigung wg. Eigenbedarf

Hallo Frau Bader! Im April erwarten wir unser 2. Kind. Zur Zeit wohnen wir in einer 3-Zimmer-Wohnung, die uns dann aber zu eng wird. Mein Schwiegervater hat ein Haus, in das wir dann gerne einziehen möchten. Dort wohnt momentan eine 4köpfige Familie (seit 3 Jahren), der nun gekündigt werden soll. Falls diese Familie nach §574 BGB Widerspruch gegen diese Kündigung wegen Eigenbedarfs einlegen sollte, welche Rechte haben dann wir wiederum? Oder kann es sogar sein, dass wir die Mieter gar nicht aus der Wohnung bekommen? Liebe Grüße Annie

Mitglied inaktiv - 07.10.2006, 12:55



Antwort auf: Kündigung wg. Eigenbedarf

Hallo, im zweifel kommt es zu einer Klage. Das kann dauern. Und: man weiß nie, wie ein gericht entscheidet... Liebe Grüsse aus der Toskana, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.10.2006



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