Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Wir haben vier Kinder und bewohnen seit etwas mehr als drei Jahren ein Haus zur Miete. Dieses Haus soll nun verkauft werden und es droht uns dann eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Nach drei Jahren haben wir ja lediglich 3 Monate Kündigungsfrist, die erfahrungsgemäß aber viel zu kurz ist um mit sechs Personen eine andere Wohnung/Haus zu finden. Ist es möglich gegen die Eigenbedarfskündigung Einspruch einzulegen (Härtefall)? Oder um es vielleicht allgemeiner zu formulieren: Stellt die Tatsache das ein Mieter vier Kinder hat und die Aussicht eine neue Wohnung/Haus innerhalb von drei Monaten zu finden quasi gleich Null ist bereits einen Härtefall dar? Ich bedanke mich bereits im Voraus ganz herzlich für Ihre Mühe MfG Sylvia
Mitglied inaktiv - 11.07.2006, 05:55