Hallo Frau Bader,
ich habe ein riesen Problem. Ich bin jetzt in der 13. Woche schwanger. Mein Arbeitsgeber weiß bereits von der Schwangerschaft (seit der 6. Woche). Er hat mir nun mitgeteilt, dass ich zum 18.07.2012 gekündigt werde (Betrieb schließt). Da habe ich genau ein Jahr voll gearbeitet. am 30.07.2012 beginnt ein Mutterschutz. Ich weiß jetzt leider garnicht wie es finaziell weitergehen kan. Deshalb meine Fragen:
Habe ich Anspruch auf ALG I bis zum Ende des Mutterschutzes?
Oder nur zwei Wochen bis zum Mutterschutz, wenn ja wer zahlt wenn ich im Mutterschutz bin?
In welcher Höhe bekomm ich Mutterschaftsgeld, bekomm ich es überhaupt.
Ich wäre sehr dankbar für eine antwort
lg
von
steko
am 01.03.2012, 11:43
Antwort auf:
Kündigung und noch zwei Wochen bis Mutterschutz
Hallo,
selbst wenn der Betrieb schließt, kann der Arbeitgeber in der Schwangerschaft nur kündigen, wenn das Gewerbeaufsichtsamt zugestimmt. Da Sie, wenn sie mindestens zwölf Monate gearbeitet haben, die Anwartschaften erfüllen, können sie dann (möglichst schon unmittelbar nach Kenntnis) Arbeitslosengeld 1 beintragen. Trotz der Schwangerschaft stehen Sie ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.dies wird bis zum Beginn des Mutterschutzes gezahlt, dann erhalten Sie Leistungen der Krankenkasse in gleicher Höhe. Wenn Sie danach in Elternzeit gehen, setzen die Zahlungen aus, wenn sie danach weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, erhalten Sie auch weiter Arbeitslosengeld 1.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2012
Antwort auf:
Kündigung und noch zwei Wochen bis Mutterschutz
So lange du dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehst hast du Anspruch auf ALG1.
Wie das mit dem Muschugeld ist weiß ich nicht genau, entweder bekommst du ales von der KK oder KK und A-Amt teilen sich rein, aber das weiß Frau Bader ganz genau.
von
Julisa
am 01.03.2012, 13:37