Frage: Kündigung schutz

Habe eine Frage und zwar habe einen fest Vertrag mit meiner zeitarbeitsfirma meine Frage ist darf der Chef wo ich eingesetzt bin mich einfach so abmelden ob wohl ich ihm rechtzeitig gesagt habe das ich schwanger bin weil meine zeitarbeitsfirma sagt wen ich denen sage das ich schwanger bin dan darf ich nicht mehr dort arbeiten ist das rechtens

von Ben279 am 30.05.2019, 19:29



Antwort auf: Kündigung schutz

Hallo, ja, je nach Vertrag mit dem Arbeitgeber (der Zeitarbeitsfirma) geht das. Ändert aber nichts für Sie, denn Ihr Arbeitsvertrag bleibt ja bestehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2019



Antwort auf: Kündigung schutz

Hallo, Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma. Dort bist Du weiterhin angestellt, auch wenn der bisherige Job sich nicht mit der Schwangerschaft nicht vereinbaren lässt. Daraus folgt: Evtl. findet dein Arbeitgeber = die Zeitarbeitsfirma einen Beschäftigung die Du machen kannst: Ob nun bei der selben Firma oder wo anders. Kündigen dürfen sie dir nicht, Du musst aber quasi jeden Job annehmen den sie dir anbieten, selbst wenn es nur kopieren und Kaffe kochen ist. LG D

von desireekk am 30.05.2019, 20:41



Antwort auf: Kündigung schutz

Die Firma, die dich "ausgeliehen" hat, kann jederzeit die Zusammenarbeit mit dir beenden. Dies ist NICHT vergleichbar mit einer Kündigung, denn du bist ja nicht dort sondern bei der Leihfirma eingesetzt. Je nach Arbeitsbedingungen kann es sogar sein, dass du aufgrund der Mutterschutzrichtlinien gar nicht mehr dort arbeiten darfst. Du bist trotzdem weiterhin bei der Leihfirma angestellt, die dir dann einen anderen Einsatzort zuweisen kann.

von chrissicat am 31.05.2019, 13:59



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