Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bis zu den Schutzfristen bei einem Versicherungsmakler gearbeitet. Ich habe damals schriftlich 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Nun mehr hat sich meine Situation geändert und ich möchte jetzt wieder arbeiten. Meine erste Frage ist: Habe ich Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz. ??? Muß mein Arbeitgeber mich wieder einstellen ???? Die zweite Frage ist, ich möchte mich gern bei einer anderen Firma bewerben. Da ich momentan noch in Erziehungsurlaub bin möchte ich gern wissen, wie die Kündigungsfristen für mich sind bzw. wann ich bei einem neuen Arbeitgeber anfangen könnte ???? Bei meinem alten AG bin ich seit 06/98 und Mutterschutzfrist begann am 06.08.00. Es ist wirklich wichtig und ich danke Ihnen für Ihre Auskunft. Liebe Grüße Manuela
Liebe Manuela, 1. Grds. haben Sie nach dem EU Anspruch auf den alten Platz. Sie haben aber kein Recht auf Verkürzung des EU 2.Wenn Sie während des EU kündigen, gelten die normalen Fristen, wenn Sie zum Ende des EU kündigen, gelten 3 Mo. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Habe eine Frage und zwar habe einen fest Vertrag mit meiner zeitarbeitsfirma meine Frage ist darf der Chef wo ich eingesetzt bin mich einfach so abmelden ob wohl ich ihm rechtzeitig gesagt habe das ich schwanger bin weil meine zeitarbeitsfirma sagt wen ich denen sage das ich schwanger bin dan darf ich nicht mehr dort arbeiten ist das rechtens
Liebe Frau Bader , ich habe mehrere Fragen. Ich bin in der 6. Woche schwanger und habe am Freitag meinen ersten FA Termin. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ,dass ich schwanger bin. Jetzt ist meine Frage erstmal 1. wann ist der beste Zeitpunkt es dem Arbeitgeber zu sagen ? 2. wenn ich einen bv am Freitag erhalte ( da ich in der Kit ...
Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...
Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner