Hallo Frau Bader,
meine Tochter ist jetzt 11 Monate alt und ich muß ab dem 10. August wieder arbeiten denn dann ist mein Erziehungsurlaub leider beendet.
Wie lange muß mich mein Chef noch beschäftigen? Was habe ich jetzt noch für Rechte und wie muß ich mich im Falle einer sofortigen Kündigung verhalten? Darf mein Chef das überhaupt?
Vielen Dank im voraus
Mitglied inaktiv - 04.07.2005, 13:47
Antwort auf:
Kündigung nach Erziehungsurlaub
Hallo,
esgilt alles wie vor der EZ. Eine Kündigung können Sie nur durch eine Verlängerung der EZ (da muss der AG zustimmen) erreichen - und evtl. TZ arbeiten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2005
Antwort auf:
Kündigung nach Erziehungsurlaub
Sobald du den 1. Tag arbeiten bist ist der Kündigungsschutz vorbei und es gelten die gesetzlichen/vertraglichen Kündigungdfristen.
LG
Mitglied inaktiv - 04.07.2005, 22:24