Sehr geehrte Frau Bader, zur zeit bin ich offiziell im EU, könnte aber zum 1.7 bei einem anderen Arbeitgeber eine neue Stelle antreten. Bislang war ich 1 Jhr nach BAT beim alten Argeitgeber angestellt. Gilt für mich im Erziehungsurlaub auch die allgemeine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende oder sind es im EU doch 3 Monate, ich blicke einfach nicht mahr durch. Vielen Dank für Ihre Antwort, mit freundlichen GRüßen Jana
Mitglied inaktiv - 18.12.2000, 20:20