Ich bin im Erziehungsurlaub und möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen.Ich möchte gerne in einer anderen Firma eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen,würde dafür aber nie die Genehmigung meines Chefs bekommen. Was ändert sich?Bleibt der Erziehungsurlaub bestehen und was ändert sich an der Krankenversicherung,die ja im Moment Beitragsfrei ist.
Mitglied inaktiv - 27.03.2003, 21:55
Antwort auf:
Kündigung im Erziehungsurlaub
Hallo,
mit der Kündigung endet der Eu und damit auch die Beitragsfreiheit.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.03.2003
Antwort auf:
Kündigung im Erziehungsurlaub
Du müßtest beim neuen AG auch neuen EU beantragen da er nicht an die Vereinbarungen das alten AG gebunden ist.Nimmst Du keinen EU wird die Krankenversicherung ganz normal von Deinem Lohn abgezogen ansonsten bleibt sie weiterhin beitragsfrei
Mitglied inaktiv - 28.03.2003, 08:02