Hallo Frau Bader, meine Niedelassung schließt zum Jahresende ihren Standort. Es wird lediglich ein kleines Verkaufsteam bestehen bleiben.Ich befinde mich derzeitig im drei jährigen Erziehungsurlaub der 2008 endet. Man teilte uns mit, das ich mit einer Kündigung zu rechnen habe. Wie schaut hier nun die rechtliche Lage aus, zumal eine Niederlassung 70 km von hier entfernt bestehn bleibt. Falls es Abfindungen gibt, wie hoch fallen die in der Regel aus? 2) Unser Antrag auf Erziehungsgeld wurde abgelehnt, weil unsere Einkünftige über der Einkommensgrenze liegen. Allerdings haben wir 2003 für drei Monate Erziehungsgeld bekommen, und mein Mann verdient seiner Zeit nur 7000 euro Brutto weniger im Jahr. Hat sich die Einkommensgrenzen und der Pauschalbetrag in den Jahren verändert, oder warum wurde es diesmal abgelehnt? Lieben Dank Inga