Hallo Frau Bader , bis zum 22.04.2018 befinde ich mich noch bei meinem jetzigen AG in Elternzeit. Elterngeld erhalte ich bis zum 17.04.2018. Ich habe eventuell einen neuen Job in Aussicht und finde im Internet verschiedene Angaben zur Kündigung während der Elternzeit. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Regulär habe ich laut Vertrag eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Wenn ich zum 30.04.2018 kündige, zählen dann die 6 Wochen oder 3 Monate? Die Elternzeit wäre da gerade mal eine Woche vorbei. Kündigen würde ich aber während der Elternzeit. Wie verhält es sich, wenn ich bereits zum 31.03.2017 kündigen müsste. Das wäre ja dann komplett in der angegeben Elternzeit. Könnte ich da mit der 3 Monatsfrist kündigen oder nur mit einem Aufhebungsvertrag? Muss mein AG übrig gebliebenen Urlaub aus 2016 und 2017 (durch BV und Mutterschutz) dann auszahlen? Wenn ich meine Elternzeit einen Monat eher kündige, muss ich die Elterngeldstelle informieren. Gibt es da eine Frist wie viel eher man das machen muss oder geht das erst gar nicht. Es würde ja dann den April 2018 betreffen. Vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Geli
von Geli85 am 09.10.2017, 23:41