Kündigung aus dringendem Grund in EZ

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung aus dringendem Grund in EZ

Hallo! Vielen Dank erstmal, dass Sie alle Fragen geduldig beantworten. Mein Problem: Ich habe meine EZ im März um 2 Jahre verlängert bis Mai 2007. Eine Teilzeitbeschäftigung im Unternehmen wurde aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt. Nun zieht das Unternehmen 2006 in eine andere Stadt und alle MA dürfen entscheiden, ob sie mitgehen oder nicht. Ich kann def. nicht mitgehen und würde mich deshalb gern kündigen lassen. Ich bin auf das Arbeitslosengeld angwiesen und habe auch Aussicht auf einen Bildungsgutschein vom AA. Daher werde ich nicht selbst kündigen. Wie muss der AG vorgehen um mir zu kündigen (er ist dazu bereit). Reicht als Grund vor dem Versorgungsamt (NRW) der Umzug des Betriebes? Hat der AG sonst noch Möglichkeiten? Danke für eine Antwort!

Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 21:38



Antwort auf: Kündigung aus dringendem Grund in EZ

Hallo, es ist insgesamt problematisch, da ja das Gewerbeaufsichtsamt zustimmen muss. Was da reicht kann ich nicht beurteilen, hängt auch von Ihrer privaten Situation ab. Da Sie dem ARbeitsmarkt wegen der Kindererziehung nicht zur verfügung stehen bekommen Sie aber eh kein ArbGeld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2005



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