Hallo Frau Bader, ich habe anfang Dezember meinen Arbeitsvertrag sowohl die teilzeit in Elternzeit wie auch den Ursprungsvertrag fristgerecht gekündigt. Leider hat es seitens der Personalbuchhaltung einen Fehler gegeben und statt dem 31.03. ist mir der 31.01. bestätigt worden. Natürlich habe ich dem sofort schriftlich Wiedersprochen und um eine abänderung des Termins gebeten. Dieses wurde mir auch mündich Bestätigt. Leider habe ich keine schriftliche Bestätigung des Termins 31.03. bekommen. Nun habe ich aber auf meiner Lohnabrechnung gesehen, dass ich zum 31.01 abgemeldet wurde also auch bei der Krankenkasse. Nach rückfrage wurde mir gesagt, es wird geändert. Muss der Arbeitgeber den Termin nicht schriftlich bestätigen???? Ich habe so doch nichts in der Hand. Und im zweifel keinen Nachweis das man mir das zugesagt hat. Ich arbeite doch derzeit auch....
von susa30 am 06.02.2014, 16:47