Hallo Frau Bader,
ich arbeite in Elternzeit 25 Stunden bei meinem alten Arbeitgeber. Ich hatte beantragt bis max. 14 Uhr zu arbeiten. Nun sind die Arbeitszeiten doch anders gelegt worden, so dass ich sehr unzufrieden bin. Auch ist die Betreuungssituation sehr stessig. Jetzt habe ich ein Angebot eines anderen Arbeitgebers wo der Arbeitsort unmittelbar am Wohnort liegt. (Jetziger Arbeitsort ca. 30 Minuten Autofahrt. Kann ich meinen Teilzeitvertrag kündigen und bei dem neuen Träger anfangen???
von
susa30
am 24.09.2013, 19:20
Antwort auf:
Kündigung Teilzeitarbeit in Elternzeit
Hallo,
ja, achten Sie aber darauf, nur die Teilzeit und nicht den gesamten Vertrag zu kündigen.
Eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber muss der alte Arbeitgeber zustimmen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2013
Antwort auf:
Kündigung Teilzeitarbeit in Elternzeit
Den TZ-Vertrag kannst Du kündigen mit der vereinbarten Kündigungsfrist.
Bei einem anderen AG arbeiten kannst Du nur mit schriftlicher Zustimmung des AG bei dem Du in EZ bist.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 26.09.2013, 07:54