Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe mal gelesen, daß es für den FA die Möglichkeit gibt auch auf 1/2 Arbeitszeit krankzuschreiben, d.h. ich gehe 4 Std. arbeiten und bekomme trotzdem 8 Std. bezahlt.
Habe ich diesen Artikel richtig verstanden und können Sie mir eventuell sagen wo es geregelt ist.
Vielen Dank.
Molu
Mitglied inaktiv - 24.05.2004, 14:49
Antwort auf:
Krankschreibung in der SS
Hallo,
ja, er kann auch ein begrenztes Beschäftigungsverbot aussprechen.
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.05.2004