Hallo Frau Bader.
Jeder Elternteil hat ja eine bestimmte Anzahl Tage zur Betreuung, wenn das Kind krank wird.
Mich stellt sich jetzt nun die Frage, ob der Papa auch ein Recht auf Krankmeldung hat, wenn ich als Mutter krank bin und das Kind nicht betreuen kann.
Muss er dann zum Hausarzt oder Kinderarzt zur Bescheinigung ?
Herzliche Grüße Vila
von
Vila.
am 13.12.2018, 08:42
Antwort auf:
Krankmeldung
Hallo,
Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.).
Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2018
Antwort auf:
Krankmeldung
Weder noch.
Als Mutter muss man da durch solange Du nicht im Krankenhaus liegst oder schwerstkrank bist.
Ich hatte diagnostizierte Schweinegrippe, kein Grund für eine Haushaltshilfe...
Mein Mann nahm Überstunden.
von
Sternenschnuppe
am 13.12.2018, 12:05
Antwort auf:
Krankmeldung
ähm war bei mir anders. hatte ich auch und mein mann wurde vom hausarzt als haushaltshilfe zur weiterführung der kinderbetreuung und des haushalts verfügt sozusagen. ist dann über die KK gelaufen. kläre das mit deiner krankenkasse ab
von
mellomania
am 13.12.2018, 13:04
Antwort auf:
Krankmeldung
Genau, so hatte ich das auch. Ich hatte so schlimm Grippe und 2 Kinder unter 6 Jahre das meine Hausärztin das bescheinigt hat. Also das eine Haushaltshilfe notwendig ist. Ich meine 60 % hat die KK vom Gehalt übernommen.
von
Itzy
am 13.12.2018, 19:08
Antwort auf:
Krankmeldung
Vielleicht hat sich das geändert ?
Bei uns war das 2010 und damals war ich noch bei der DAK.
Wir hatten da viel telefoniert, aber hatten keine Chance.
von
Sternenschnuppe
am 13.12.2018, 19:30