Folgendes ich bin krankgeschrieben vom Frauenarzt " Risiko Schwangerschaft " . Nun soll ich zu mein Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige ausfüllen .
Geht wohl um das Berufsverbot durch den Betriebsarzt !
Was muss ich jetzt beachten ? Erhalte ich dann weiter meinen Lohn ?
von
emily2208
am 02.06.2019, 11:33
Antwort auf:
Krankgeschrieben vom Frauenarzt
Hallo,
solange sie krankgeschrieben sind, greift kein Beschäftigungsverbot.
Ansonsten, dass es gesetzlich so vorgeschrieben, muss der Arbeitgeber bei Eintritt der Schwangerschaft eine Gefährdungsprüfung vornehmen. Sollte dabei herauskommen, dass ein Beschäftigungsverbot nach der Krankschreibung auszusprechen ist, bekommen Sie den Lohn voll weiter..
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2019
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Krankgeschrieben vom Frauenarzt
Berufsverbot durch AG gibt es nicht, das kann nur ein Richter. Du meinst also wohl eher ein BV. Aber solange du krank geschrieben bist, spielt das keine Rolle. Den eine AU hebelt jedes BV aus.
Gefährdungsbegutachtung muss immer erfolgen sobald wer schwanger ist. Was dabei herauskommt andere Sache.
von
Felica
am 02.06.2019, 12:05
Antwort auf:
Krankgeschrieben vom Frauenarzt
Super Antwort, Felica. Dein BV nennt sich Beschäftigungsverbot, das hättest Du auch ausschreiben können, damit es verständlich ist.
von
Port
am 02.06.2019, 14:54
Antwort auf:
Krankgeschrieben vom Frauenarzt
Ach ja mein Handy hat berufsverbot geschrieben, hab es nicht geändert . Also ist das nur eine gefährdungsmeldung und mehr nicht . Weil bin ja eh noch AU geschrieben und vorher gibt kein Betriebsarzt da sein ok denke ich mal für das BV ?
von
emily2208
am 02.06.2019, 17:41
Antwort auf:
Krankgeschrieben vom Frauenarzt
Solange du eine au hast, zählt ein BV vom Betriebsarzt nicht.
Mitglied inaktiv - 02.06.2019, 17:55