Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Dank auch Felica. Nach einigem Hin- und Her hat sich heute herausgestellt, dass 1. eine Freiwillige Krankenversicherung mit Beginn meines Arbeitsverhältnisses vorlag, da ich eine bestimmte Bruttogrenze wohl überschreite und nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliege Allerdings habe ich diese Zahl auf meinen Gehaltsabrechnungen nie gesehen. Mit Beginn der Elternzeit (und Elterngeld) wurde mir dies zum Nachteil (also dass ich nicht gesetzlich pflichtversichert war), da ich somit im Vergleich zu vorher Pflichtversicherten dann die Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen musste. Damals hatte ich nachgehakt bei der Krankenkasse und mir wurde gesagt, dass wäre schon der niedrigste Betrag, den sie bei mir ansetzen könnten (ca.175,-mtl). 2. Mein Arbeitgeber hat den Fehler gemacht, mich ab 01.01.19 als Arbeitnehmer anzumelden obwohl Elternzeit bestand (alles laut Krankenkasse), weshalb mir die Krankenkasse dann (da ich einen Dauerauftrag laufen hatte) immer wieder die Beträge zurücküberwiesen hat. Irgendwann haben Sie mich angerufen, da es mir nicht aufgefallen ist und dann habe ich den Dauerauftrag gestoppt. 3. Jetzt soll ich die Beträge, die mir die Krankenkasse immer wieder zurücküberwiesen hat seit Jahresbeginn, wieder auf einmal nachzahlen. Das kann ich natürlich nicht und ich frage mich auch, ob das alles so rechtens ist, mein Fehler war es nicht dass es so gelaufen ist. 4. Die Sachbearbeiterin der KK fragte mich, ob ich mit dem selben Bruttogehalt in diesem Jahr wieder einsteigen würde und wenn nicht, solle ich ihr das sobald ich es weiß melden. Da ich alleinerziehend mit Kleinkind bin (ohne Kitaplatz), werde ich natürlich finanziell sehr absteigen habe ich soweit erstmal mitgeteilt. a) welche Auswirkungen hat es auf die diesjährigen Krankenversicherungsbeiträge, wenn ich noch in diesem Jahr ein paar Monate sehr viel weniger verdiene (als das hypothetisch zugrundegelegte Gehalt) -möglicherweise auch freiberuflich bei einem neuen Arbeitgeber? b) bin ich verpflichtet, die mir fälschlicherweise zurücküberwiesenen Beiträge seit Jahresbeginn an die Krankenkasse zurückzuzahlen? Die Meldungen meines Arbeitgebers (es erfolgten wohl mehrere innerhalb der letzten zwei Jahre) waren wohl auch für die Sachbearbeiterin sehr unübersichtlich, aber fälschlicherweise zurücküberwiesen an mich wurde aufgrund der Meldung meines Arbeitgebers zu Jahresbeginn. Vielen Dank....
von gluecksstern81 am 04.06.2019, 16:36