Frage: Krankenversicherung

Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell in der Elternzeit bis Ende Oktober und habe einen Minijob . Ich bin erneut Schwanger und bekomme voraussichtlich im März unser zweites Kind. Was für eine Möglichkeit besteht die Versicherungszeit zu überbrücken ? Wird es dann automatisch so weiter gehen, wenn ich im Mutterschutz bin wie jetzt ? Was für Geld steht einem dann noch zu ? Vielen Dank für Ihre Mühe.

von MvY am 20.07.2015, 21:54



Antwort auf: Krankenversicherung

Hallo, haben Sie denn eine versicherungspflichtige Tätigkeit und den Minijob? Oder nur den Minijob? Dann müssen Sie ja auch in der EZ (ohne EG-Bezug) versichert gewesen sein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2015



Antwort auf: Krankenversicherung

Wenn Du einen AG hast dann gehst Du doch ab Ende Elternzeit wieder arbeiten und bist normal weiter versichert. Bekommst dann Lohn und wieder Mutterschutzgeld.

von Sternenschnuppe am 20.07.2015, 22:32



Antwort auf: Krankenversicherung

Ich habe nur den Minijob. Daher bin ich nur wegen der Elternzeit versichert. Wenn die Zeit rum ist muss ich ja bis März überbrücken .

von MvY am 21.07.2015, 11:18



Antwort auf: Krankenversicherung

Bleiben nur 3 Möglichkeiten. Arbeiten Heiraten Selbst zahlen.

von Sternenschnuppe am 21.07.2015, 13:38



Antwort auf: Krankenversicherung

Hallo, darf ich noch mal was nachfragen: Du schreibst, Du bist bis Oktober in Elternzeit, hast aber keinen Arbeitgeber. Wie kann das sein? Hast Du zum Elternzeitende gekündigt? Kannst Du nicht nach deinem Elternzeitende in Deinem Hauptjob arbeiten und so die Zeit überbrücken? Das Problem ist, dass man sich auch während der Elternzeit selbst versichern muss, wenn man nur nen Minijob hatte. Es heisst zwar immer, dass man während der Elternzeit kostenlos versichert ist, das gilt aber leider nicht, wenn man nen Minijob hatte. Luvi

von luvi am 21.07.2015, 22:59



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