Krankenversicherung und Kindesunterhalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankenversicherung und Kindesunterhalt

Hallo, ich lebe seit Beginn diesen Jahres von dem Vater meiner beiden Töchetr (8 und 2 Jahre alt) getrennt. Demnächst habe ich vor, zu meinem neuen Lebenspartner zu ziehen und habe nun folgende Fragen: 1. da ich zur Zeit noch über das Sozialamt krankenversichert bin und vor der Geburt meiner zweiten Tochter selbstständig war, komme ich ja erst wieder in eine gesetzliche Kasse wenn ich wieder ein Arbeitsverhältniss habe oder mich arbeitslos melden kann. Gibt es noch eine andere Regelung, könnte zum Beispiel mein neuer Lebenspartner uns mitversichern? Ich habe auch gelesen, daß man automatisch versichert ist solange man im Erziehungsurlaub ist? Dies scheint bei mir aber nicht der Fall zu sein! 2. Sobald ich zu meinem Lebenspartner ziehe erlischt dann der Anspruch der Kinder auf Unterhalt von ihrem leiblichen Vater? Ich bedanke mich für ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 16.11.2000, 17:47



Antwort auf: Krankenversicherung und Kindesunterhalt

Liebe Johanna, 1. Im EU ist nur beitragsfrei versichert, wer vorher Pflichtmitglied war. 2. Das kann man so pauschal nicht beantworten, wenn es um EhegattenU handelt, bei KindesU besteht die Pflicht weiter. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2000



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