Hallo, mein Sohn war im Januar krank, ich bin zu seiner Betreuung zuhause geblieben und bekomme Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings habe ich mich gewundert, daß das Krankengeld nur ca. 50% von meinem Netto-Lohnausfall betragen hat, statt wie üblich ca. 70%. Die Krankenkasse begründet dies damit, daß zur Berechnung das Dezember-Gehalt herangezogen wurde. Tatsächlich hatte ich aber im Januar auf Steuerklasse 4 gewechselt (vorher 5) und noch eine Gehaltserhöhung bekommen. Deshalb habe ich im Januar eine deutlich höheres Netto-Einkommen als im Dezember und mir wurde für die Fehlzeit viel mehr abgezogen als ich von der Krankenkasse auf Dezember-Basis erstattet bekomme. Laut Krankenkasse ist das korrekt und Pech für mich. Ist das wirklich so ? Oder gibt es nicht irgendwo eine Regelung, daß in so einem Fall das aktuelle Gehalt herangezogen wird ? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 14:01