Hallo Frau Bäder, Ich bin noch bis zum 07.01.2018 in Elternzeit. Leider habe ich kurz vor Geburt meines Sohnes meinen Job verloren und habe Arbeitslosengeld bekommen. Während der Elternzeit bin ich bei meinem Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung Familienversichert. Nun steht aber fest das ich am 08.01.2018 arbeitsunfähig ist sein werde für längere Zeit. Somit stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und das Arbeitsamt zahlt mir auch kein Arbeitslosen Geld. Nun hat mir meine Krankenkasse mitgeteilt das ich von denen kein Krankengeld erhalte. Ist das richtig? Müsste ich selber gesetzlich Versichert sein um Krankengeld zu erhalten oder was müsste ich machen? Wo würde ich sonst Geld bekommen? Bitte keine doofen Kommentare. Danke
von Mandy23556 am 13.12.2017, 23:58