Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Krankengeldberechnung. Was passiert, wenn man bspw. vom 01.04. bis zum 31.05. in TZ auf 30 Stunden arbeitet und ab dem 01.06. wieder in VZ und ab dem 01.06. länger krankgeschrieben wird? Wird der Bemessungszeitraum ab dem 01.04 festgesetzt oder gilt dann erst der 01.06, weil man dann in VZ arbeitet, sodass das KG auf Basis des Vollzeitjobs berechnet werden kann? Danke und liebe Grüße Sonnenblume
von Sonnenblume1982 am 10.03.2019, 14:20