Frage: Krankenakte Geburt

Guten Tag, hat man ein Recht darauf Einsicht bzw Kopie in die Krankenakte von der Geburt der Kinder zu bekommen? Wenn ja, muss ich das schriftlich machen? Mich interessieren Dinge, die nach der Geburt bekannt wurden, aber im KH niemand etwas sagte, wie z.B Hüftfehler Tochter und Rectusdyastase Mutter. DANKE für ihre Antwort

von mandy1212 am 03.07.2012, 09:51



Antwort auf: Krankenakte Geburt

Hallo, ich würde es schriftlich anforden, Sie haben Anspruch auf eine Kopie (kostenpflichtig) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2012



Antwort auf: Krankenakte Geburt

hallo natürlich,einfach im kh anrufen und anfordern,der befund müsste aber auch bei deinem gyn liegen und der den dein kind betrifft beim kinderarzt,die bekommen alle einen entlassungsbericht. im kh wird ja auch ein hüftsono gemacht,was steht den im u-heft,war bei der kontrolle alles inordnung? die rectusdiastase hat jeder frau nach der geburt,diese sollte sich innerhalb von ein paar monaten komplett zurückbiulden,hängt natürlich auch von der rückbildung ab ob es schnell geht oder nicht,es gibt auch frauen bei denen bleibt sie länger offen,da muss man dann versuchen durch sport die muskulatur wieder zurückzubilden. gruß

von CKEL0410 am 03.07.2012, 14:09



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