Guten Tag, hat man ein Recht darauf Einsicht bzw Kopie in die Krankenakte von der Geburt der Kinder zu bekommen?
Wenn ja, muss ich das schriftlich machen? Mich interessieren Dinge, die nach der Geburt bekannt wurden, aber im KH niemand etwas sagte, wie z.B Hüftfehler Tochter und Rectusdyastase Mutter.
DANKE für ihre Antwort
von
mandy1212
am 03.07.2012, 09:51
Antwort auf:
Krankenakte Geburt
Hallo,
ich würde es schriftlich anforden, Sie haben Anspruch auf eine Kopie (kostenpflichtig)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2012
Antwort auf:
Krankenakte Geburt
hallo
natürlich,einfach im kh anrufen und anfordern,der befund müsste aber auch bei deinem gyn liegen und der den dein kind betrifft beim kinderarzt,die bekommen alle einen entlassungsbericht.
im kh wird ja auch ein hüftsono gemacht,was steht den im u-heft,war bei der kontrolle alles inordnung?
die rectusdiastase hat jeder frau nach der geburt,diese sollte sich innerhalb von ein paar monaten komplett zurückbiulden,hängt natürlich auch von der rückbildung ab ob es schnell geht oder nicht,es gibt auch frauen bei denen bleibt sie länger offen,da muss man dann versuchen durch sport die muskulatur wieder zurückzubilden.
gruß
von
CKEL0410
am 03.07.2012, 14:09