Frage: KrankenVersicherung

Hallo ich habe eine Frage Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag dieser ist in der Schwangerschaft abgelaufen nun bekomme ich Elterngeld. Ich möchte aber die 3Jahre Elternzeit nutzen bevor ich mir eine neue Beschäftigung suche. Wie läuft das dann mit der Versicherung (Krankenkasse) wenn das Elternjahrvorbei ist wo ich Elterngeld beziehe den mein Mann ist Privatversichert? Habe ich irgendwelche ansprüche von Arbeitsamt und ko??? Vielen lieben Dank Stoffel

Mitglied inaktiv - 14.11.2009, 08:53



Antwort auf: KrankenVersicherung

Hallo, beitragsfrei versichert sind Sie nur, solange Sie EG beziehen. Wenn Sie danach dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, müssen Sie sich selber versichern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2009



Antwort auf: KrankenVersicherung

Hi, Du kannst Dich und Dein Kind über Deinen Mann familienversichern. Arbeitsamt tritt nur ein, wenn Du auch Leistungen beziehst, Dich also arbeissuchend meldest und dem AA (jetzt Arbeitsagentur) zur Vermittlung zur Verfügung stehtst, d.H auch an Maßnahmen teilnimmst. Wenn Du Dich um Dein Kind kümmern willst, also lieber familienversichern. Gruß Silly

Mitglied inaktiv - 15.11.2009, 15:35



Antwort auf: KrankenVersicherung

Familienversicherung geht ja nicht, da dein Mann ja nicht gesetzlich versichert ist. So lange du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst (z.B. durch Elternzeit) hast du auch nicht den Anspruch auf die Bezahlung deiner Versicherungsbeiträge. Es bleibt dich a) freiwillig gesetzlich zu versichern oder b) privat zu versichern. Das Kind müsste ebenso privat versichert werden.

Mitglied inaktiv - 15.11.2009, 19:50



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