Wenn ich bzgl. Teilzeit in der Elternzeit von meinem Arbeitgeber mit dem HInweis auf eine sagen wir mal sehr eigenwillige Auslegung des BErzGG finanziell benachteiligt worden bin und jetzt, ca. 2 Jahre später, nachdem ich den für mich nachteiligen TZ-Vertrag zähneknirschend unterschrieben hatte, das Bundesarbeitsgericht die strittige Frage zu meinen Gunsten entschieden hat (wobei ich aber nicht der Kläger war), kann ich das mir entgangene Geld noch nachträglich einfordern? Oder ist das aussichtslos, weil ich den Vertrag ja unterschrieben hatte? (wobei ich da die Wahl zwischen gar nicht TZ arbeiten und für 300EUR/Monat weniger als mir rechtlich zustehen würde arbeiten hatte) u_hoernchen
Mitglied inaktiv - 11.05.2005, 10:18