Hallo Frau Bader,
durch den mittlerweile dritten Sachbearbeiterwechsel bei Jugendamt haben wir nun endlich einen neuen Ansprechpartner bezüglich des Kitabeitrages den wir zahlen müssen.
Unterlagen haben wir die letzten drei Jahre eingereicht. Den letzten vom Jugendamt festgesetzten Betrag haben wir überwiesen. Wir haben dann auch mehr überwiesen, was aber immer als Gutschrift des Jugendamtes zurückgezahlt wurde.
Wir denken dass wir nun eine Nachzahlung bekommen. Können wir die in der Steuererklärung rückwirkend absetzen?
von
Mala28
am 05.11.2019, 09:40
Antwort auf:
Kitakosten und Steuer
Hallo,
ich nin kein Steuerberater.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2019
Antwort auf:
Kitakosten und Steuer
Falls ihr dieses Jahr nachzahlen müsst, dann könnt ihr die Kosten bei der Steuererklärung mit angeben. Da muss man nicht rückwirkend machen.
von
sternenfee75
am 05.11.2019, 13:27
Antwort auf:
Kitakosten und Steuer
Hier gilt das Zuflussprinzip. Wenn ihr z.B. in diesem Jahr Kita-Gebühren nachzahlen müsst, dann werden sie bei der Steuererklärung für 2019 angegeben, es spielt keine Rolle, dass es sich eigentlich um eine Nachzahlung handelt.
von
chrissicat
am 05.11.2019, 14:50
Antwort auf:
Kitakosten und Steuer
Mir wurde ein Tipp von Steuerberater gegeben, das man den Beitrag hoch setzten lassen kann. Habe ich zwar selbst noch nicht gemacht aber dafür muss man das mit dem Jugendamt vereinbaren. Einfach mal drauf ansprechen.
von
Dartengel
am 06.11.2019, 06:16