Frage: Kitakosten und Steuer

Hallo Frau Bader, durch den mittlerweile dritten Sachbearbeiterwechsel bei Jugendamt haben wir nun endlich einen neuen Ansprechpartner bezüglich des Kitabeitrages den wir zahlen müssen. Unterlagen haben wir die letzten drei Jahre eingereicht. Den letzten vom Jugendamt festgesetzten Betrag haben wir überwiesen. Wir haben dann auch mehr überwiesen, was aber immer als Gutschrift des Jugendamtes zurückgezahlt wurde. Wir denken dass wir nun eine Nachzahlung bekommen. Können wir die in der Steuererklärung rückwirkend absetzen?

von Mala28 am 05.11.2019, 09:40



Antwort auf: Kitakosten und Steuer

Hallo, ich nin kein Steuerberater. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2019



Antwort auf: Kitakosten und Steuer

Falls ihr dieses Jahr nachzahlen müsst, dann könnt ihr die Kosten bei der Steuererklärung mit angeben. Da muss man nicht rückwirkend machen.

von sternenfee75 am 05.11.2019, 13:27



Antwort auf: Kitakosten und Steuer

Hier gilt das Zuflussprinzip. Wenn ihr z.B. in diesem Jahr Kita-Gebühren nachzahlen müsst, dann werden sie bei der Steuererklärung für 2019 angegeben, es spielt keine Rolle, dass es sich eigentlich um eine Nachzahlung handelt.

von chrissicat am 05.11.2019, 14:50



Antwort auf: Kitakosten und Steuer

Mir wurde ein Tipp von Steuerberater gegeben, das man den Beitrag hoch setzten lassen kann. Habe ich zwar selbst noch nicht gemacht aber dafür muss man das mit dem Jugendamt vereinbaren. Einfach mal drauf ansprechen.

von Dartengel am 06.11.2019, 06:16



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