Hallo
Ich bekomme Elterngeld u ab April nur die Hälfte um länger zu Hause zu bleiben.Da ich Geringverdiener bin,bekomm ich also nicht viel.Wir haben Kinderzuschlag beantragt u bekommen 100Euro dazu.Worüber ich sehr froh bin.Mein Partner fährt täglich 90km zur Arbeit u wollen jetzt die Steuererklärung machen.Stimmt das,das wir dann den Kinderzuschlag bzw. das Geld von der Steuererklärung zurück zahlen müssen?
Danke.....
Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 11:11
Antwort auf:
Kinderzuschlag
Hallo,
bin kein Steuerberater.
Lesen mal hier:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Merkblatt-Kinderzuschlag,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2010
Antwort auf:
Kinderzuschlag
schau mal da:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/Merkblatt-Kinderzuschlag.pdf
ich glaube nicht, daß der kinderzuschlag dem progressionsvorbehalt unterliegt, also hat DER nichts mit der steuererklärung zu tun.
allerdings unterliegt das elterngeld dem progressionsvorbehalt und es könnte sein, daß ihr zurückzahlen müßt....
kontaktiere am besten einen steuerberater oder wende dich an einen hilfeverein.
Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 11:35