Hallo, beim Kinderzuschlag gibt es ja einen Freibetrag von 3850€ pro Person. Wie verhält sich das bei Ehepartner? Gilt hier dann einfach der doppelte Freibetrag für beide zusammen, wenn z.B. ein gemeinsames Konto existiert? Wie ist es wenn ein Ehepartner seinen Freibetrag nicht ausschöpft und der andere z.B. durch Bausparvertrag o.ä. darüber liegt? Gleicht sich das aus? Vielen Dank
von leokardia am 24.07.2017, 14:14