Liebe Frau Bader! Wie lange darf ein Widerspruchsverfahren bei Ablehnung des Kinderzuschlags dauern? Die Familienkasse hatte den Kinderzuschlag abgelehnt, weil die FIKTIVE Angabe des Verdienstes (Selbständigkeit auf Provisionsbasis) hoch war. jedoch wurde für die Monate, wo Kinderzuschlag beantragt war - KEIN Einkommen erzielt. Der Antrag ist seit September 09 in Bearbeitung und galt für die Monate September, Oktober November und Dezember. Es wurde bislang kein weiteres Einkommen erzielt - die erste Provisionszahlung wird erst im Juni 2010 sein, weshalb für das neue Jahr kein erneuter Antrag gestellt wurde. Ist so eine lange Bearbeitungszeit zulässig? Immerhin sind knapp 8 Monate seit Antragsstellung vergangen. Ans Telefon der SB geht nur ein AB und man erhält keinen Rückruf. Emails werden ignoriert. Ein persönlicher Besuch ist nicht möglich, da sie FK ca 170 km vom Wohnort entfernt ist...An den Amtsleiter wurde ebenfalls bereits eine Email editiert - ohne Konsequenz. Ist derartiges Verhalten normal? Was kann man tun oder wo kann man sich hinwenden um das Verfahren zu Beschleunigen? hormoni
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 13:53