Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in einem Internet-Shop einen Kinderwagen bestellt, der dort als Restposten (nur noch ein Stück verfügbar) gekennzeichnet, aber noch zu bestellen war und per Kreditkarte bezahlt. Ich habe dann sofort eine Auftragsbestätigung bekommen, in der stand, dass der letztendliche Kaufvertrag erst mit Versand einer zweiten Auftragsbestätigung (inklusive Versandinformation) zustande kommt, dass man sich aber schon einmal für den Auftrag bedankt. Nun habe ich eine weitere Email bekommen, in der steht, dass der Artikel ausverkauft sei und der Auftrag damit storniert würde. Kann ich jetzt verlangen, dass man mir dieser Händler den gleichen Kinderwagen, der prinzipiell noch lieferbar, aber bei diesem Händler nicht mehr vorrätig ist, noch einmal bestellt und zu dem reduzierten Preis (Differenz zum Normalpreis etwa 70 Euro) verkauft oder nicht? Immerhin hat er das Angebot noch immer online stehen und ich habe mich tagelang darauf verlassen, diesen Wagen auch zu bekommen (mal ganz davon abgesehen, dass ich ja schon per Kreditkarte bezahlt habe). Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 13:57