hallo frau bader,
ich habe folgendes problem:
ich habe nur ne kleine 3 zimmer wohnung mit nem sehr schmalen flur, mein sohn ist noch nicht mal nen monat alt, ich brauche also nen kinderwagen... der muß im flur abgestellt werden, da mein flur zu klein dazu ist... nun haben sich die nachbarn beschwert, das sie die treppe runterfallen könnten wenn der wagen im hausflur steht... in der hausordnung steht, das wenn es unbedingt sein muß, das der wagen da abgestellt wird ist es ok... mein vermieter hat mir nun verboten das ich den wagen in den hausflur stelle...
wie soll ich mich verhalten???
wäre schön wenn mir jemand dazu emailen würde...
danke...
Nadine
Mitglied inaktiv - 08.11.2002, 12:46
Antwort auf:
kinderwagen (an alle)
Liebe Nadine,
Kinderwagen im Mietshaus
Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen.
Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden.
Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte.
Quelle: Deutscher Mieterbund
2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung
Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen".
AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.11.2002
Antwort auf:
kinderwagen (an alle)
Hallo Halloweenbabe!
Ich denke Du sollst genau lesen was in Deinem Mietvertrag steht. Und das eben ist was zählt.
Vorausgesetzt du dann darfst, würde ich den Wagen im Flur stehen lassen (evtl wo es am allerwenigsten stört, zB neben Haustür) Und oben drauf wurde ich Deinen Nachbarn um Verstädnis bitten, daß du keinen anderen Platz hast.
Alles Gute!
David Robert und Helena
Mitglied inaktiv - 08.11.2002, 13:23