Hallo Frau Bader, ich habe eine kleine Tochter und das alleinige Sorgerecht. Mein Lebenspartner (nicht der KV) und ich wollen zusammenleben. Habe ich weiterhin Anspruch auf 20 Kinderkrank-Tage? Muss ich meinen Arbeitgeber von der Änderung meiner Lebensverhältnisse informieren? Vielen Dank für Ihre Antwort, Nancy
Mitglied inaktiv - 01.06.2006, 15:16