Liebe Frau Baden Heute möchte ich mich mal mit einem Problem an sie wenden. Einen Kiga-Anspruch hat man erst ab dem 2. Geburtstag, außer man kann eine Arbeit nachweisen. Gibt es da keine Ausnahmen? Z. B. Attest vom Arzt oder Kinderarzt? Können sie mir einen Ratschlag geben, oder ein anderer? Mein ältester Sohn ist 3 Jahre und geht seit 2 Jahren in den KiGa. Mein kleiner wird am 28. Februar 1 Jahr alt. Ihn wollte ich gerne in die Krippe bringen, weil mein nächster Entbindungstermin am 23. Februar ist. Und zwei kleine kinder und der Große, wird ganz schön viel. Haben sie einen Ratschlag für mich? Danke schon im voraus. LG Tina
Mitglied inaktiv - 02.10.2002, 14:02