Liebe Frau Bader, vielen dank für Ihre Antwort, meine Frage ist :ist das rechtlich in Ordnung bei gleichen Kindergartengebühren verschiedene öffnungszeiten für Berufstätige und nichtberufstätige, mit betreuungsunterschied von über 1 Stunde.
Mitglied inaktiv - 02.02.2009, 15:47