Der KV un dich haben gemeinsames Sorgerecht wohnen aber 420 km voneinander entfehrnt. Wie verhält es sich da mit den Kind krank Tagen? normal hat ja jeder von uns 10 Tage, auf diese Entfehrnung ist das wohl aber schlecht realisierbar. Davon abgesehen hat er scih schon zu Zeiten als wir nah beieinander wohnten geweigert seine Kind krank tage zu nehmen und die kranken Kinder zu betreuen.
Mitglied inaktiv - 25.01.2010, 17:39
Antwort auf:
Kind krank tage
Hallo,
wenn er soweit weg wohnt sind Sie doch wohl alleinerziehend u bekommen die doppelte Anzahl an Tagen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2010
Antwort auf:
Kind krank tage
Laut meinem Wissenstand bist Du dann alleinerziehend , wenn Du mit den Kindern alleine wohnst und vom KV getrennt bist.
Auch wenn geteiltes Sorgerecht besteht.
Am besten rufst Du mal bei Deiner Krankenkasse an, die kann es Dir ganz genau sagen.
Ich bin aber relativ sicher, dass Du durch Deine Situation die 20 Tage für Dich hast, da er rein von der Entfernung dem gar nicht nachkommen kann.
Mitglied inaktiv - 25.01.2010, 20:42