Frage: Kiga und Unterhalt

Eltern haben sich getrennt haben geteiltes Sorgerecht. Vater zahlt Unterhalt, Mutter hat Beiträge für Kiga 3 Monate nicht gezahlt Kind verlor Kigaplatz. Damit das Kind wieder in den Kiga gehen kann meldete Vater Kind wieder an und zahlt nun Kiga und Unterhalt. Meine Frage hat er das Recht das Geld für den Kiga vom Unterhalt abzuziehen?

von räuberliese am 26.09.2013, 23:13



Antwort auf: Kiga und Unterhalt

Hallo, Kindergartenbeiträge (bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung) sind in den Unterhaltsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten, und zwar unabhängig von der sich im Einzelfall ergebenden Höhe des Unterhalts. Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, gilt dies sowohl nach altem wie nach neuem Recht. Dagegen sind die Verpflegungskosten, die in einer Kindereinrichtung anfallen, mit dem Tabellenunterhalt abgegolten. BGH, Urteil vom 26.11.2008 - XII ZR 65/07; BeckRS 2009, 11151 Das heißt praktisch: Kindergartenkosten müssen von den Unterhaltsverpflichteten separat gezahlt werden, wobei sich beide Eltern die Kosten teilen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, wobei jeder Elternteil einen Freibetrag von € 1.100,00 abziehen darf. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2013



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