KiTa Gebühren, Mehrbedarf zum Unterhalt.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: KiTa Gebühren, Mehrbedarf zum Unterhalt.

Moin, ich habe eine/ige Fragen betreffend Kindesunterhalt, Mehrbedarf und zwar stellt sich die Situation folgend da. Meine Tochter 3 kommt nun in den Kindergarten für 5std Täglich, jetzt soll ich zusätzlich zum Kindesunterhalt die KiTa Gebühren in voller Höhe tragen, da ihre Mutter den Lebensunterhalt vom Amt bezieht und somit unterm Selbstbehalt von 1,080 € lebt. Nun stehen der Mutter 25std die Woche zur Verfügung um ebenfalls einer Arbeit nach zukommen um selbst wenigstens Anteilig die Gebühren zu leisten oder verhält es sich tatsächlich so das sie nicht Arbeiten muss und ich die gesamten Kosten tragen muss?

von Robert30 am 06.06.2019, 21:54



Antwort auf: KiTa Gebühren, Mehrbedarf zum Unterhalt.

Hallo, Kindergarten (ohne Verpflegung) ist Mehrbedarf und von beiden Eltern anteilig zu tragen. Da sie nicht arbeitet müssen Sie es alleine tragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2019



Antwort auf: KiTa Gebühren, Mehrbedarf zum Unterhalt.

Selbstverständlich kann die Mutter nun arbeiten gehen. Wenn es aber niemand fordert, wird sie den Weg wohl nicht von selbst einschlagen. Manchmal ist die soziale Hängematte und das Unterhaltsrecht zu bequem für Mütter/Väter. Ich empfehle den Gang zum Anwalt. Anders wirst du die Angelegenheit nicht klären können.

von Gucci75 am 08.06.2019, 19:06



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