Mitte Juli endet mein Erziehungsurlaub. Danach wollte ich eigentlich wieder Teilzeit arbeiten, konnte mich jedoch bis jetzt noch nicht mit meinem Arbeitgeber einigen. ( AG will, daß ich ganztags oder nachmittags komme, geht aber beides nicht, ich kann nur vormittags, wenn meine Kleine im KIGA ist)Wie soll das jetzt weitergehen ? Kann er mir kündigen ? Sollte ich kündigen, dann bekomme ich aber wahrscheinlich eine Sperre vom Arbeitsamt, oder ?
Mitglied inaktiv - 11.05.2004, 23:50
Antwort auf:
keine Einigung über Teilzeitarbeit
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2004