Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

Dr. Bluni schlug mir vor die Frage hier noch einmal zu stellen. Ich hatte 2010 eine Frühgeburt in der 32+1. Bereits im dritten Monat meiner Schwangerschaft setzte mein Chef mich so sehr unter druck, dass ich von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot bekam. In der Elternzeit arbeitete ich wieder bei dem besagten Chef und erlitt einen Burn-Out aufgrund des psychischen Stress, den ich am Arbeitsplatz hatte. Daraufhin versuchte er mir zu kündigen, was aber nicht rechtens war. Ich nahm drei Monate lang Antidepressiva und war in psychologischer Behandlung. Nachdem ich die Elternzeit wieder fortsetzte wurde es wieder deutlich besser mit dem Burn-Out und ich konnte die Antidepressiva absetzen. Nun überlege ich wieder schwanger zu werden, allerdings müsste ich im Juli wieder arbeiten und habe Angst, dass ich aufgrund der psychischen Belastung die Schwangerschaft nicht durchhalte. Heute habe ich die Helferin der Frauenärztin getroffen und sie meinte, dass ich unter diesen Umständen bestimmt kein Beschäftigungsverbot bekäme, sondern mein Chef mir eins ausstellen müsste. Dieser hofft aber darauf, dass ich einfach kündige, daher würde er mir niemals eins ausstellen. Ist es nicht so, dass mir eben aufgrund der Frühgeburt und des Burn-Outs sowieso ein Beschäftigungsverbot zustehen würde, da es eine Risikoschwangerschaft wäre? Man muss dazu sagen, dass dort die Helferinnen wechseln, wie bei anderen die Kleidung, eben auf Grund des Arbeitsklima's Liebe Grüße

von smile-ever am 24.02.2012, 11:42



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

Hallo, nur der FA kann das entscheiden - sicherlich nicht die Arzthelferin. Burn-Out wäre als Krankheit zu behandeln (6 Wo- Lohnfortzahlung, dann Krankengeld), Stress auf der Arbeit kann zu einem BV führen (Lohnfortzahlung) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2012



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

Also ein Burn Out ist sicher KEIN Grund für ein BV, eine psychische Belastung allerdings schon. Burn Out --> Krankschreibung psychische Belastung am Arbeitsplatz: BV Wobei ich hier ganz eindeutig das BV vom FA ausstellen würde, denn es hat ja nichts mit dem Unternehmen ansich zu tun, also z.B. das dort Chemikalien hergestellt werden oder dass Du mit Krankheiten in Kontakt kommst gegen die Du nicht geimpft bist und wo es Gefährdungen für das ungeborene geben könnte. Sprich mit Deinem FA darüber und nicht mit der Sprechstundenhilfe. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 24.02.2012, 13:12



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

Vielen Dank für die Antwort :)

von smile-ever am 24.02.2012, 13:17



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

Ich hätte mich trotzdem noch über eine Antwort von Frau Bader gefreut. LG

von smile-ever am 25.02.2012, 10:57



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