Hallo, ich habe folgende Frage.
Ich habe 2015 zwei Jahre Elternzeit beantragt.
Da ich kurz nach der Geburt meines Sohnes wieder schwanger wurde, hab ich diese verkürzt und nach der Geburt meines zweiten Kindes wieder zwei Jahr Elternzeit beantragt.
Die zwei Jahre sind jetzt im Juni vorbei.
Ich würde allerdings gerne zur weiteren Betreuung die Elternzeit verlängern.
Kann das mein Arbeitgeber ablehnen oder muss er sogar zustimmen?
LG Karina Stier
von
KStNösberts
am 21.03.2018, 09:27
Antwort auf:
Kann mein Arbeitgeber Elternzeit ablehnen oder muss er sogar zustimmen?
Halo,
Sie meinen für Kind 2? Wenn es mind 2 Jahre waren, können Sie verlängern ohne Zustimmung des AG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2018
Antwort auf:
Kann mein Arbeitgeber Elternzeit ablehnen oder muss er sogar zustimmen?
Ja, es ist für Kind 2 und es waren genau zwei Jahre. Gibt es noch eine Frist bis wann der AG Bescheid wissen muss?
Vielen Dank für ihre Antwort!
LG Karina Stier
von
KStNösberts
am 21.03.2018, 14:30
Antwort auf:
Kann mein Arbeitgeber Elternzeit ablehnen oder muss er sogar zustimmen?
Die Frist beträgt 7 Wochen.
von
chrissicat
am 21.03.2018, 17:53