Kann ich eine Teilzeitvereinbarung während der Elternzeit nachträglich ändern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich eine Teilzeitvereinbarung während der Elternzeit nachträglich ändern?

Hallo Frau Bader, am 01.10.2011 wurde mein Sohn geboren. Ich habe meinem Arbeitgeber daraufhin unverzüglich mitgeteilt, dass ich bis zur Vollendung seines 3. Lebensjahres Elternzeit in Anspruch nehme. Zeitgleich stellte ich einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit mit folgendem Inhalt: Im gesamten Jahr 2013 Teilzeit mit 16 Wochenstunden und Verteilung auf die Tage Mittwoch und Donnerstag und ab 01.01.2014 bis zum Ende der Elternzeit am 30.09.2014 30 Wochenstunden mit Verteilung auf die Tage Montag bis Donnerstag. Der Teilzeitantrag wurde von meinem Arbeitgeber auch so genehmigt. Seit 01.10.2012 besucht mein Sohn die Kita und ist seitdem sehr häufig krank. Es vergeht kein Monat, indem er die Kita planmäßig aufsuchen kann. Auch ich bin dieses Jahr bereits mehrfach erkrankt. Durch meine derzeitige Arbeitsaufteilung auf die Tage Mittwoch und Donnerstag kann ich die Fehltage in meiner Firma wenigstens im Rahmen halten, da ich die restlichen 3 Wochentage ohne Krankenschein auskomme. Aus diesem Grund würde ich nun doch lieber bis zum Ende der Elternzeit bei meiner derzeitigen Arbeitszeit bleiben. Mein Arbeitgeber hat mich jedoch aufgrund unserer Teilzeitvereinbarung für 2014 mit 30 Wochenstunden eingeplant. Ist eine nachträglich Änderung meiner Teilzeitvereinbarung während der Elternzeit möglich? Wir sind ein Unternehmen mit ca. 300 Mitarbeitern, bei dem ich seit 2006 in Vollzeit (vor der Geburt meines Sohnes) beschäftigt bin. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

von mama-seit-2011 am 11.08.2013, 16:29



Antwort auf: Kann ich eine Teilzeitvereinbarung während der Elternzeit nachträglich ändern?

Hallo, Sie können wieder in die komplette Elternzeit gehen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2013



Antwort auf: Kann ich eine Teilzeitvereinbarung während der Elternzeit nachträglich ändern?

Hallo Frau Bader, leider haben wir uns missverstanden. Ich möchte nicht wieder in die komplette Elternzeit gehen. Vielmehr möchte ich nur meine Teilzeit, die mir der Arbeitgeber bereits für 2014 mit 30 Wochenstunden genehmigt hat und für die es bereits einen von beiden Seiten unterzeichneten Teilzeitarbeitsvertrag gibt, auf 16 Wochenstunden reduzieren. Ist dies möglich oder bin ich an die vertragliche Vereinbarung gebunden? Vielen Dank und liebe Grüße!

von mama-seit-2011 am 13.08.2013, 12:27



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