mama-seit-2011
Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Sohnes meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehme. Zeitgleich habe ich einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt: im zweiten Jahr der Elternzeit 16 Wochenstunden und im dritten Jahr 30 Wochenstunden. Der Antrag wurde genehmigt - es existiert ein von beiden Seiten unterschriebener Teilzeitarbeitsvertrag. Zur Zeit befinde ich mich im zweiten Elternzeitjahr und arbeite 16 Wochenstunden. Ab Januar 2014 müsste ich laut Vereinbarung 30 Wochenstunden arbeiten, möchte aber aus familiären gesundheitlichen Gründen doch nur max. 24 Stunden pro Woche arbeiten. Kann ich eine Änderung des Teilzeitarbeitsvertrages von meinem Arbeitgeber verlangen oder bin ich an eine Beschäftigung von 30 Stunden ab 2014 gebunden? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, ich würde es erst einmal freundlich versuchen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, mein Partner und ich wollen heiraten. Wir haben ein gemeinsames Kind, welches zum Hochzeitstag 5 Jahre alt sein wird. Das Kind trägt meinen Nachnamen. Ich bin unschlüssig, was die Nachnamensgebung angeht. Mein Partner möchte eigentlich, dass wir seinen Nachnamen annehmen. Unser Kind ist natürlich mit meinem Nachnamen "groß" g ...
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Minijobs während der Elternzeit. Hab nun endlich nach 6 Wochen und tausendmal nachfragen die Antwort erhalten, das ich einen Minijob in einem anderen Unternehmen annehmen darf. Die Elternzeit läuft bei einem privaten Edeka, nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit in einem Rewe Getränkemarkt zu arb ...
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