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Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Sohnes meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehme. Zeitgleich habe ich einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt: im zweiten Jahr der Elternzeit 16 Wochenstunden und im dritten Jahr 30 Wochenstunden. Der Antrag wurde genehmigt - es existiert ein von beiden Seiten unterschriebener Teilzeitarbeitsvertrag. Zur Zeit befinde ich mich im zweiten Elternzeitjahr und arbeite 16 Wochenstunden. Ab Januar 2014 müsste ich laut Vereinbarung 30 Wochenstunden arbeiten, möchte aber aus familiären gesundheitlichen Gründen doch nur max. 24 Stunden pro Woche arbeiten. Kann ich eine Änderung des Teilzeitarbeitsvertrages von meinem Arbeitgeber verlangen oder bin ich an eine Beschäftigung von 30 Stunden ab 2014 gebunden? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, ich würde es erst einmal freundlich versuchen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Liebe Grüsse, NB
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Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der zweite Elternzeit Jahr (2 in Anspruch genommen) jedoch Elterngeld nur für ein Jahr beantragt. Der Plan war dass wenn der kleine in der Krippe sich eingewöhnt hat die Elternzeit zu beenden und wieder Teilzei zurück zu gehen. Zurzeit geht leider nicht die gewünschte Arbeitzeiten nämlich die die mein So ...
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...
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Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
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